Selbstauskunft 2024
Gemäss SFJ-Statuten (Art. 7) ist der Vorstand verpflichtet, jährlich zu überprüfen, ob die im BR eingetragenen Verbandsmitglieder die dafür erforderlichen Voraussetzungen (gemäss Aufnahme-Reglement) noch erfüllen. Hier können Sie Ihre Daten für das Jahr 2024 erfassen. Sobald wir Ihre Selbstauskunft 2024 und den Mitgliederbeitrag erhalten haben, schicken wir Ihnen die neue Marke für den Presseausweis zu.
Hinweis: Bei Missbrauch des Mitgliederausweises «mit BR» zum reglementswidrigen oder unberechtigten Bezug von Vergünstigungen haftet das Mitglied gegenüber den Institutionen, die uns Vergünstigungen gewähren. Durch den Bezug der Mitgliedermarke «mit BR» des SFJ verpflichten Sie sich als Mitglied, den Verband im Falle von berechtigten, direkt an den SFJ gerichteten Schadenersatzforderungen dieser Institution, schadlos zu halten.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Selbstauskunft?
Thomas Hobi hilft Ihnen gerne weiter:
081 252 60 82
info@sfj-ajs.ch